Die Ausrüstung


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    24.03.2002

      

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1. Auf dem offiziellen Spielbericht sind keine Änderungen oder Ergänzungen erlaubt, sobald das Spiel begonnen hat.

2. Ist es einem Team während des Spiels aufgrund von Strafen oder Verletzungen nicht mehr möglich, die korrekte Anzahl Spieler aufs Spielfeld zu schicken, erklärt der Schiedsrichter das Spiel als "Forfait".

. Rapport an die "zuständige Instanz"

1. Es ist nicht erlaubt, einen Torhüter, Spielertrainer oder Team-Offiziellen als Captain oder Assistenz-Captain zu bezeichnen.

2. Befindet sich weder der Captain noch der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld, ist es ihnen nicht erlaubt von der Spielerbank zu kommen, ausser sie wurden vom Schiedsrichter dazu aufgefordert.

. Kleine Bankstrafe (Regel 572)

3. Befindet sich der Captain und der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld, so ist es nur dem Captain erlaubt mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.

4. Spieler die weder das "C" noch das "A" auf ihrem Dress tragen ist es nicht erlaubt mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.

Die offiziellen Spielregeln umschreiben den Gebrauch von Schutzausrüstungen für die ordnungsgemässe Teilnahme am Spiel und in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer. Die IIHF kann mit diesen Regeln nicht garantieren, dass der Gebrauch solcher Ausrüstungen das Verletzungsrisiko komplett ausschliesst. Es liegt in der Verantwortung der Spieler, ihre Schutzausrüstungen gemäss den Regeln zu tragen.

Für Werbung und/ oder Markenartikel auf den Spielerausrüstungen siehe Anhang 1.

ABSCHNITT 2 –

TEAMS, SPIELER UND IHRE AUSRÜSTUNG

200 – SPIELER IN UNIFORM

Vor Spielbeginn muss der verantwortliche Team-Offizielle jedes Teams dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter eine Liste mit den Namen und Nummern der berechtigten Spieler und Torhüter überreichen.

Jedes Team kann maximal benennen:

20 Feldspieler, und

2 Torhüter

Total 22 Spieler

201 – CAPTAIN DES TEAMS

Jedes Team bezeichnet einen Captain und maximal zwei Assistenz-Captains. Diese

sind dem Schiedsrichter und dem offiziellen Punktrichter mit Namen und Nummern vor Spielbeginn mitzuteilen.

Der Captain muss mit dem Buchstaben "C" und die Assistenz-Captains müssen jeweils mit den Buchstaben "A" bezeichnet sein.

Diese Buchstaben müssen eine Höhe von 8 cm aufweisen, aus einer Kontrastfarbe zum Dress bestehen und gut sichtbar auf der Frontseite des Dresses getragen werden.

. Wichtig: Eine Reklamation zu einer Strafe ist nicht eine Frage zur Regelauslegung und wird entsprechend bestraft.

. Kleine Strafe (Regel 572)

210 – AUSRÜSTUNG

Die Ausrüstung der Spieler und der Torhüter besteht aus Stöcken, Schlittschuhen, Schutzausrüstungen und Uniformen.

Die gesamte Schutzausrüstung, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz und Beinschoner der Torhüter, muss vollständig unter dem Dress getragen werden.

220 – SPIELER-AUSRÜSTUNG

221 – SPIELER-SCHLITTSCHUHE

Zur Teilnahme am Spiel müssen alle Spieler EISHOCKEY-SCHLITTSCHUHE tragen, die den internationalen Richtlinien entsprechen.

Sämtliche Schlittschuhe müssen mit einem Sicherheits-Endschutz versehen sein.

222 – SPIELER-STOCK

Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF genehmigten Material, wie z.B. Aluminium oder Kunststoff, hergestellt sein. 

Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten müssen abgerundet sein.

Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock gewickelt werden.

Abmessungen und Formen:

Schaft: Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.

Maximale Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.

Der Schaft muss gerade sein.

Schaufel: Maximale Länge 32 cm von der Ferse des Stockes.

Maximale Breite 7.5 cm

Minimale Breite 5.0 cm

223 – SPIELER-HELM

Während der Teilnahme am Spiel müssen sämtliche Spieler einen den internationalen Normen entsprechenden Eishockey-Helm tragen, korrekt mit dem Kinnband befestigt.

Der Helm muss so getragen werden, dass die untere Vorderkante des Helms nicht mehr als eine Fingerbreite über den Augenbrauen liegt.

Der Abstand zwischen dem Kinnband und dem Kinn beträgt im Maximum eine Fingerbreite.

224 – SPIELER-HELMVISIER

Während der Teilnahme am Spiel müssen sämtliche Spieler welche nach dem 31. Dezember 1974 geboren sind mindestens ein den internationalen Normen entsprechendes Helmvisier tragen.

Das Visier muss die untere "Kante" der Nase abdecken (siehe Skizze links).

225 – SPIELER-HANDSCHUHE

Die Spieler-Handschuhe müssen die Hände und das Handgelenk abdecken.

Die Innenflächen der Handschuhe dürfen nicht entfernt werden, um den Stock mit den nackten Händen halten zu können.

226 – NACKEN- UND KEHLSCHUTZ

Es wird allen Spielern empfohlen, einen Nacken- und Kehlschutz zu tragen.

230 – TORHÜTER-AUSRÜSTUNG

Mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes darf die vom Torhüter getragene Ausrüstung nur den Zweck erfüllen, dessen Kopf und Körper zu schützen.

Die Ausrüstung darf keine "besonderen Vorkehrungen" aufweisen, welche dem Torhüter zusätzliche, unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewähren könnten.

Es nicht gestattet, an der Unterseite der Beinschoner etwas zu befestigen, um damit den Zwischenraum vom unteren Rand der Schoner bis zur Eisfläche zu abzudecken.

231 – TORHÜTER-SCHLITTSCHUHE

Der Torhüter kann spezielle, geprüfte Schlittschuhe tragen, welche als "Torhüter- Schlittschuhe" konzipiert sind.

232 – TORHÜTER-STOCK

Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF genehmigten Material, wie z. B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein.

Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten müssen abgerundet sein.

Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock gewickelt werden.

Abmessungen und Formen:

Schaft: Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.

Maximale Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.

Der Schaft muss gerade sein.

Schaufel am Stockschaft:

Maximale Länge 71 cm von der Ferse des Stockes.

Maximale Breite 9.0 cm.

Schaufel: Maximale Länge 39 cm von der Ferse des Stockes.

Maximale Breite 9.0 cm, ausser im Bereich der Ferse,

Breite max. 11.5 cm.

233 – TORHÜTER-HANDSCHUHE

233A – TORHÜTER BLOCKERHANDSCHUH

Die maximalen Abmessungen der Schutzplatte des Stockhandschuhes betragen:

– Länge 42 cm

– Breite 21 cm

233B – TORHÜTER-FANGHANDSCHUH

Die maximalen Abmessungen des Fanghandschuhes betragen:

– Länge 42 cm

– Breite 21 cm in irgendeinem Bereich des Handgelenkes

234 – TORHÜTER-HELM UND VOLLGESICHTSSCHUTZMASKE

Ein Torhüter muss einen Helm mit Vollgesichtsschutzmaske oder einen Torhüter-Vollkopfschutz tragen, die anerkannten internationalen Normen entsprechen.

Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können.

235 – TORHÜTER-BEINSCHONER

Die maximale Breite der Torhüter-Beinschoner beträgt, an den Beinen befestigt, 30 cm.

Es nicht gestattet, an der Unterseite der Beinschützer etwas zu befestigen, um damit den Zwischenraum vom unteren Rand der Schoner bis zur Eisfläche zu abzudecken.

1. Spieler die sich nicht an diese Vorschrift halten sind nicht spielberechtigt.

2. Gleichen sich die Farben der Uniformen beider Teams derart, dass Fehlentscheide möglich sind, so liegt es in der Verantwortung des Heimteams ihre Dressfarben zu wechseln, wenn sie vom Schiedsrichter dazu aufgefordert werden.

3. Verdecken die Haare eines Spielers seinen Namenszug oder die Nummer, müssen sie in den Helm gesteckt, oder zusammengebunden werden.

240 – SPIELER-UNIFORMEN

Sämtliche Spieler eines gleichen Teams müssen einheitlich gekleidet sein, was die Farbe der Dresses, Helme (ausgenommen Torhüter), Hosen und Strümpfe betrifft.

Dem Torhüter steht es frei eine andere Helmfarbe zu wählen.

Die Grundfarbe muss mit ca. 80 Prozent auf allen Ausrüstungsteilen enthalten sein (ausgenommen Namen und Nummern).

Dresses und Strümpfe müssen die gleiche Farbe haben.

Jeder Spieler muss auf dem Rücken seines Dresses eine individuelle Nummer tragen, welche eine Höhe zwischen 20 cm und 25 cm aufweisen muss.

Jeder Spieler muss auf beiden Ärmeln die gleiche Nummer tragen, welche eine

Höhe von 8 cm aufweist.

Die Nummern sind auf die Zahlen zwischen 1 und 99 limitiert.

Bei IIHF-Meisterschaften muss jeder Spieler seinen Namen, mit 8 cm hohen, lateinischen Grossbuchstaben auf dem Dress tragen. Der Namenszug muss auf dem oberen Teil des Rückens angebracht sein.

250 – PUCK

Der Puck muss aus vulkanisiertem Gummi, oder aus einem anderen, von der IIHF genehmigten Material, hergestellt sein.

Die Farbe des Pucks ist primär schwarz.

Abmessungen und Gewicht:

Durchmesser: 7.62 cm

Dicke: 2.54 cm

Gewicht: 156 bis 170 g

260 – VERMESSUNG VON AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN

Der Schiedsrichter ist berechtigt, von sich aus jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand zu vermessen.

Der Captain eines Teams kann beim Schiedsrichter eine formelle Beschwerde hinsichtlich der Masse eines speziell bezeichneten Ausrüstungsgegenstandes anbringen.

Der Schiedsrichter nimmt die notwendige Vermessung unverzüglich vor.

Während dem Spielunterbruch, nach einem erzielten Tor, kann keine Vermessung mehr verlangt werden.

– Ist die Beschwerde ungerechtfertigt, erhält das Team, das die Vermessung verlangte, eine:

. Kleine Bankstrafe (Regel 555)

– Ist die Beschwerde gerechtfertigt, erhält der fehlbare Spieler eine:

. Kleine Strafe (Regel 555)

Das Vermessen von Ausrüstungsgegenständen ist auf einen Antrag pro Spielunterbruch und Team beschränkt.

Vermessen von Torhüter-Ausrüstungsgegenständen kann nur unmittelbar nach dem Ende eines Spieldrittels verlangt werden.

Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch

eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.

Diese Regeln gelten für Spieler der folgenden Jahrgänge:

- Geboren im Jahr 1981 - für die Saison 1998 / 1999

- Geboren im Jahr 1982 - für die Saison 1999 / 2000

- Geboren im Jahr 1983 - für die Saison 2000 / 2001

- Geboren im Jahr 1984 - für die Saison 2001 / 2002

- Geboren im Jahr 1985 - für die Saison 2002 / 2003

Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.

ABSCHNITT 6 – SPEZIELLE REGELN

SPEZIELLE REGELN FÜR FRAUEN

600 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN

Frauen-Eishockeyspielerinnen müssen Vollgesichtsschutzmasken tragen, die den internationalen Normen entsprechen.

601 – KÖRPERCHECKS / BODY-CHECKING

Im Frauen-Eishockey ist es nicht erlaubt einen direkten Körpercheck / Body-Check auszuführen.

Spielerinnen die gegen diese Regel verstossen, erhalten eine:

– Kleine Strafe (2’)

oder

– Grosse Strafe (5’)

Spezielle Regeln für Junioren unter 18 Jahren

650 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN

Junioren-Eishockeyspieler unter 18 Jahren müssen Vollgesichtsschutzmasken tragen, die den internationalen Normen entsprechen.

651 – NACKEN- UND KEHLSCHUTZ

Nacken- und Kehlschutz müssen von allen Junioren-Eishockeyspielern und unter 18 Jahren und jünger getragen werden.

1. Für den beschriebenen Zeitablauf, ist die Matchuhr im Stadion massgebend.

2. Jedes Team beschränkt seine Aktivitäten während der Aufwärmphase auf seine eigene Spielfeldhälfte. Dabei ist eine 9 Meter breite Fläche in der Neutralen Zone, quer zur Mittellinie, freizuhalten.

3. Den Spielern wird empfohlen, während der Aufwärmphase die komplette Ausrüstung zu tragen.

4. Es ist erlaubt, während der Aufwärmphase Musik abzuspielen.

5. Während IIHF-Meisterschaftsspielen beobachtet der Standby-Schiedsrichter die Aufwärmphase der Teams.

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