Am 16. Oktober 2025 fand im Landeshausturm, Salzburg eine außerordentliche Sitzung der Salzburger Landesregierung statt, in der das Gutachten des Dr. Martin Zeilinger, Landeslegist präsentiert wurde. Zeilinger kam zu dem Ergebnis, dass die Abwahl des FPÖ‑Landtagsklubobmanns Christian Naderer, 49 Jahre alt, am Vorabend – dem 15. Oktober 2025 – rechtlich nicht haltbar sei. Die Entscheidung löst ein politisches Tauziehen aus, bei dem neben Landeshauptmann Wilfried Haslauer, ÖVP‑Vertreter, auch FPÖ‑Landesparteiobmann Christian Schnabl und Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Maria Berger in die Debatte einsteigen. Die Kontroverse könnte den Salzbogen‑Landtag für Monate lähmen und kostet jede Sitzung rund 18 500 Euro.
Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Die Landtagsordnung Salzburg vom 12. März 1998, insbesondere § 15 Absatz 3, verlangt für die Abwahl eines Klubobmanns eine Zweidrittelmehrheit aller 36 Abgeordneten – also mindestens 24 Stimmen. Die interne Entscheidung des FPÖ‑Klubs am 15. Oktober, bei der 9 von 11 Stimmen für die Abwahl fielen, verletzt damit klar die gesetzliche Vorgabe. Zeilingers vierseitiges Gutachten vom 16. Oktober verweist außerdem auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 12. April 2018 (VfSlg 19 876), das ein analoges Vorgehen in Tirol für unzulässig erklärt hatte.
Die FPÖ‑Statuten, die am 3. Oktober 2025 verabschiedet wurden, sehen jedoch vor, dass der Klubobmann mit einfacher Mehrheit des Klubvorstands abgewählt werden kann. Dieses interne Regelwerk wird von Thomas Edlinger, Klubgeschäftsführer, in einem Schreiben vom 15. Oktober 2025, 20:02 Uhr, bestätigt.
Ablauf der Sitzung und Gutachten
Die Sitzung begann um 14:30 Uhr MESZ und dauerte bis 16:45 Uhr, ohne dass ein Beschluss gefasst wurde. Neben Zeilinger kamen weitere Akteure zu Wort:
- Landeshauptmann Wilfried Haslauer
- FPÖ‑Obmann Christian Schnabl
- Der Landtagspräsident Albert Stögmüller, ÖVP, soll bis Freitag, 18. Oktober 2025, 12:00 Uhr eine Stellungnahme abgeben.
Im Anschluss hielt Christian Naderer
Positionen der beteiligten Akteure
Die ÖVP sieht in der Angelegenheit einen Verstoß gegen die Grundprinzipien der Landesverfassung. Haslauer und Stögmüller planen, die Klubstatuten zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Grüne Landesrat Sebastian Schwaiger, 51 Jahre alt, warnte, dass der Rechtsstreit „mindestens bis Dezember 2025" dauern und die Regierungsarbeit blockieren könnte.
Auf der anderen Seite steht Bundesparteichef Herbert Kickl, 50 Jahre, der in einer Videobotschaft vom 15. Oktober um 22:40 Uhr die Abwahl ausdrücklich unterstützte und die Klubautonomie betonte.
Die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Maria Berger
Mögliche Folgen und Kosten
Die aktuelle Blockade kostet jede Tagung des Landtags rund 18 500 Euro – das entspricht bei durchschnittlich 120 Sitztagen pro Jahr fast 2,2 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof soll im November 2025 eine detaillierte Kostenanalyse vorlegen.
Falls das Gericht die Abwahl für nichtig erklärt, müsste der FPÖ‑Klub einen neuen Klubobmann wählen. Ein möglicher Kandidat könnte das wiederholte Auftreten von internen Spannungen verhindern, doch die Fraktion ist derzeit stark gespalten: Naderer erhielt nur 3 von 11 Stimmen (27,27 %).
Andererseits könnte das Gericht die Klubstatuten bestätigen, was die FPÖ‑Fraktion stärken, aber ein Präzedenzfall für andere Parteien werden, die ihre internen Regeln über die Landesordnung stellen wollen.

Ausblick und weitere Schritte
Die nächste reguläre Landtagssitzung ist für Mittwoch, 23. Oktober 2025, 10:00 Uhr geplant, wo die FPÖ‑Fraktion zwei Anträge zur Klubobmannregelung einbringen will. Zusätzlich hat die ÖVP eine Sondersitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung am 21. Oktober 2025, 9:00 Uhr, angekündigt, um mögliche Gesetzesänderungen zu diskutieren.
Der Landtagspräsident Stögmüller hat bis Freitag, 18. Oktober, Zeit, seine Stellungnahme zu Zeilingers Gutachten abzugeben. Danach wird das Kabinett entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet oder ein Kompromiss gefunden wird. Die politische Lage bleibt angespannt, und Beobachter rechnen damit, dass der Konflikt das Vertrauen in die Landesregierung nachhaltig erschüttern könnte.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Abwahl von Christian Naderer umstritten?
Die Landtagsordnung verlangt für eine Abwahl eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Die FPÖ‑Klubentscheidung mit 9 von 11 Stimmen verstößt gegen diese Vorgabe, wie das Gutachten von Landeslegist Martin Zeilinger belegt.
Welche rechtlichen Folgen könnte die Entscheidung des Verfassungsgerichts haben?
Sollte das Gericht die Abwahl für unwirksam erklären, muss die FPÖ einen neuen Klubobmann wählen. Umgekehrt könnte ein Urteil zugunsten der Klubstatuten die internen Regeln stärken und zukünftige Abwahlen vereinfachen.
Welche Kosten entstehen dem Landtag durch die Blockade?
Jede Tagung kostet etwa 18 500 Euro. Bei einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von 120 Tagen pro Jahr summieren sich die Mehrkosten auf rund 2,2 Millionen Euro, was den Landesrechnungshof zu einer genauen Analyse veranlasst.
Wie reagiert die Bundespartei auf den Konflikt?
Bundesparteichef Herbert Kickl unterstützte die Abwahl in einer Videobotschaft und betonte die Bedeutung der Klubautonomie. Damit positioniert er die FPÖ klar auf der Seite des Klubvorstands.
Wann wird das nächste Mal über das Thema abgestimmt?
Die FPÖ-Fraktion plant, am 23. Oktober 2025 zwei Anträge zur Klubobmannregelung einzubringen. Parallel dazu prüft die ÖVP am 21. Oktober im Ausschuss für Geschäftsordnung mögliche Gesetzesänderungen.